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Unsere AGB´s

Sehr geehrter Feriengast und Kunde,

auch bei der Vermittlung/Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bilden rechtliche Bestimmungen die Grundlage eines durch Buchung entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Eigentümer/der Eigentümergemeinschaft/Vermieter, in deren Auftrag die vermittelnde Agentur handelt, und Ihnen als Feriengast. Wir bitten Sie daher, die nachstehenden Vermittlungsbedingungen zu beachten, die im Falle eines Buchungsauftrages Inhalt eines Vertrages zwischen Ihnen und dem jeweiligen Wohnungseigentümer, in dessen Namen und mit dessen Vollmacht die Vermittlungsagentur Wego Ferienhausverwaltung, (Inhaber Manuela Wego Jadestraße 16, 26969 Butjadingen ) Ferienobjekte anbietet, werden.

1. Generelles: Stellung und Leistungen von Wego Ferienhausverwaltung. Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1.
Wego Ferienhausverwaltung bietet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen zwischen den Eigentümern der angebotenen Ferienobjekte (Ferienwohnungen und/oder –häuser) auf der einen Seite und dem Gast und/oder Kunden auf der anderen Seite, an. Firma Wego hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers für das Zustandekommen von gemischten Verträgen (Mietvertrag / Dienstvertrag  für die Dauer einer in den jeweiligen Verträgen genau bestimmten Zeit zur Nutzung der Objekte ausschließlich zu Zwecken einer Ferienunterkunft.
Soweit bei den Buchungen oder in den nachfolgenden Bestimmungen Regelungen zu Ihrem Aufenthalt in den Ferienobjekten und diesbezügliche Rechte und Pflichten enthalten sind, werden diese Vereinbarungen durch Firma Wego, Vertreter im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters getroffen.

1.2.
Die Rechte und Pflichten von Firma Wego für diese Vermittlungsleistungen, ergeben sich aus den hier vorliegenden AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, sowie weiterhin ergänzend aus den §§ 675, 631 ff. BGB ( Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung ).

1.3.
Für den Gast/Kunden ergeben sich aus den über die Firma Wego vermittelten Geschäften vertragliche Rechte und Pflichten ausschließlich gegenüber den Eigentümern/Vermietern als Vertragspartnern nach diesen AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen des Miet- / Dienstvertrags- und sonstigen Rechts (ausgenommen hiervon sind freigestellte Leistungen, wie z.B. der Wäscheservice oder Radverleih – vgl. hierzu auch 1.5.). Außerhalb des gerichtlichen Bereichs sind die Eigentümer/Vermieter dabei generell durch Firma Wego vertreten. Sämtliche gerichtliche Ansprüche sind ausschließlich zwischen dem Gast/Kunden und den jeweiligen Eigentümern/Vermietern zu klären.

1.4.
Sämtliche in der jeweiligen Objektbeschreibung angegebenen (obligatorischen) Zusatzleistungen, wie z.B. die Nachreinigung des gemieteten Ferienobjektes, werden von Firma Wego gleichfalls nur vermittelt und im Namen der Eigentümer/Vermieter angeboten. Auch hier sind die Eigentümer/Vermieter nur außerhalb des gerichtlichen Bereichs durch Firma Wego vertreten.

1.5.
Dies gilt nicht für Leistungen, deren Inanspruchnahme in der Objektbeschreibung freigestellt wird oder die vertraglich nicht vorgesehen sind. Hier, wie beispielsweise bei der Stellung/Versorgung mit Bettwäsche, der Stellung ergänzender Einrichtungsgegenstände, wie Kindereisebetten oder Hochstühlen etc., oder dem Fahrrad- und Gokart- Verleih kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast/Kunden und Firma Wego zustande.

1.6.
Sämtliche Ansprüche der Eigentümer/Vermieter gegen den Kunden aus diesen AGB sowie aus Vertrag stehen ausschließlich im außergerichtlichen Bereich aufgrund Bevollmächtigung durch den jeweiligen Eigentümer/Vermieter Firma Wego zu. Der Kunde akzeptiert diese Vollmacht mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehungen zu Firma Wego.

1.7.
Als Objektbeschreibungen im Sinne dieser AGB gelten die Informationen, die durch Firma Wego entweder auf den Internetseiten unter >> www.fe-wo-insel.de << oder in – durch Firma Wego bzw. dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter herausgegebenen – Werbemedien veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass es durch ergänzende oder neue Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bzw. Renovierungen zu Veränderungen in den Ferienobjekten kommen kann. Die veröffentlichten Wohnungsgrundrisse dienen lediglich der Information/Orientierung und sind nicht maßhaltig.

2. Vertragsabschluß / Buchungsablauf

2.1.
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch Firma Wego, den Abschluss eines Vertrages für eine genau zu bestimmende Zeit aufgrund der Objektbeschreibung und etwaiger ergänzender vertraglicher Zusatzleistungen auf der Grundlage dieser AGB an. Die Buchung kann schriftlich ( Brief / Fax / e-Mail ) oder mündlich, auch telefonisch vorgenommen werden. Zum Wirksamwerden der Buchung bedarf es generell der schriftlichen Bestätigung durch Firma Wego, es sei denn, es liegt ein Fall nach Punkt 2.5. vor.

2.2.
Der Vertrag kommt demnach erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung ( Brief, Fax oder e-Mail ) durch Firma Wego beim Kunden zustande, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall gemäß § 2.5. vor.

2.3.
Firma Wego fordert den Kunden unter Beifügung dieser AGB in jeder schriftlichen Bestätigung zur Zahlung gemäß der in § 3 dieser AGB ausgeführten Zahlungsbedingungen auf. Mit Zusendung der Rückantwort, spätestens jedoch mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde diese AGB.

2.4.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so ist darin ein neues Angebot des Eigentümers/Vermieters, vertreten durch Firma Wego, zu sehen. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt. Die Zustimmung kann dabei durch ausdrückliche schriftliche oder andere, nachweisbare schlüssige Erklärung erfolgen, wie z.B. der Zahlung einer Teil oder der Gesamtmiete, einer schriftlichen Übermittlung der Rückantwort oder dem Antritt der Reise. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, die den Buchungsunterlagen beiliegende und entsprechend zu ergänzende Rückbestätigung umgehend per Fax oder Post zurückzusenden.

2.5.
Sollte in Ausnahmefällen, z.B. wegen der Kürze der Buchungsfrist und fehlender technischer Möglichkeiten ( kein e-Mail / Fax ), eine schriftliche Bestätigung nicht ( mehr ) möglich sein, so gilt der Vertrag mit der mündlichen Zusage durch Firma Wego und der Bereitstellung des Objektes als geschlossen.

2.6.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus den Objektbeschreibungen gemäß Punkten 1.6. und 1.7. dieser AGB, sowie aus den dazu eventuell ergänzend getroffenen vertraglichen Absprachen jeweils für den vereinbarten Vertragszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung gemäß den Regelungen dieses Absatzes. Andere Prospektangaben sind nicht maßgeblich.

2.7.
Sämtliche Nebenabreden, die über die Objektbeschreibungen hinausgehen, sind von Firma Wego schriftlich zu bestätigen.

2.8.
Die Ferienobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung.

2.9.
Der ortsübliche Gästebeitrag ist in den Preisen nicht inbegriffen.

3. Zahlungsbedingungen, Rücktritt bei Nichtzahlung, Bestätigung

3.1.
Firma Wego ist hinsichtlich der Anzahlungen, sämtlicher sonstiger Zahlungsverpflichtungen aus den jeweils gebuchten Verträgen, wie auch bezüglich eventueller Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigter der jeweiligen Eigentümer und/oder Vermieter.

3.2.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung von Firma Wego wird für den Kunden eine Anzahlung von zumindest 25% des Mietpreises an den jeweiligen Eigentümer/Vermieter zu Händen von Firma Wego sofort fällig ( zur Ausnahme bei kurzfristigen Buchungen vgl. 3.4. ).

3.3.
Die Restzahlung ist, ausgenommen kurzfristige Buchungen, spätestens 31 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

3.4.
Bei kurzfristigen Buchungen, ab 30 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Vertragspreis sofort mit Erhalt der Bestätigung fällig und durch Lastschriftauftrag, Banküberweisung oder Barzahlung sicherzustellen.

3.5.
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung ( bzw. der Gesamtzahlungsbetrag bei kurzfristiger Anreise ) nicht rechtzeitig ein oder wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurück gebucht, wird dem Kunden schriftlich eine weitere Frist zur Zahlung von 7 Tagen, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach dieser Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Firma Wego berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Firma Wego die aus § 5.3. ersichtlichen Rücktrittskosten ( Stornogebühren ). Der Rücktritt kann per Post, Fax oder E-Mail, oder, sollte dies bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich sein, auch mündlich erklärt werden.

3.6.
Sollte die (Buchungs-) Bestätigung dem Kunden im Regelfall wider Erwarten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der Firma Wego in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt entsprechend bei kurzfristigen Buchungen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1.
Firma Wego ist berechtigt, aus objektiv notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.2.
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Kunde Firma Wego diejenige/n Person/en zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten, wobei diese Person/en den Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen hat/haben. Firma Wego erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von 40,00 EUR pro Ferienwohnung bzw. -haus. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.

5. Rücktritt seitens Firma Wego

5.1.
Firma Wego ist gemäß Abs 3.5. dieser AGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

5.2.
Firma Wego ist weiter berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn entweder der Kunde sich so vertragswidrig verhält, dass es Firma Wego nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz Dritter gerechtfertigt ist.

6. Rücktritt seitens des Gastes bzw. Kunden / Reiserücktrittsversicherung

6.1.
Der Gast/Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen oder Missbrauch ist der Rücktritt unter Angabe der genauen Reise- und Objektdaten schriftlich ( Post / Fax / e-Mail ) zu erklären und Firma Wego zuzustellen ( in den unter § 2.5. bestimmten Ausnahmefällen nach der Rücktritt auch mündlich erfolgen ).

6.2.
Der Rücktritt wird mit dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Firma Wego wirksam. Der Mieter ist dabei verpflichtet, eine bereits ausgehändigte Bestätigung zurückzureichen.

6.3.
Firma Wego ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Firma Wego ist zudem berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die ( soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird – vgl. § 4.2. ) pro Objekt in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird :

-> bei einem Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn 40,00 EUR Stornogebühr zusätzlich sind bei späterem Rücktritt zu zahlen :
-> vom 90. bis 61. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
-> vom 60. bis 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
-> vom 30. bis 08. Tag vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises
-> ab dem 07. Tag vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises

Kosten, wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten, sowie eine eventuell über Firma Wego an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie, können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von Firma Wego geforderte Pauschale.

6.4.
Sollten die Firma Wego durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter § 5.3. angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet.

6.5.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Zusammen mit der Buchungsbestätigung wird ein Formular der Europäischen Reiseversicherung AG übersandt, mit der eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1.
Wird die Erfüllung des Vertrages nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch Überflutungen, Sturmfluten, Brand oder ähnliche Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Firma Wego ein Entgelt verlangen.

7.2.
Ergeben sich die unter § 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt wer- den. In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, die zur maximalen Schadensminderung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt oder einverständlich aufgehoben, hat Firma Wego lediglich einen Entschädigungsanspruch auf die bis dahin erbrachten oder von Firma Wego noch zu erbringenden Leistungen.

8. Gewährleistung

8.1.
Firma Wego weist ausdrücklich darauf hin, das Mängel an der Mietsache oder wesentliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot unverzüglich ( innerhalb von 24 Std. nach Bezug des Ferienobjekts ) anzuzeigen und schriftlich festzuhalten sind ( Gegenzeichnung durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter von Firma Wego. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.

8.2.
Dem Eigentümer/Vermieter bzw. der durch ihn bevollmächtigten Firma Wego ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich ein festgestellter, wesentlicher Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist Firma Wego berechtigt, dem Kunden/Mieter einen Preisnachlass anzubieten oder ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber Firma Wego bleiben immer in der Höhe auf den maximal dreifachen Mietpreis beschränkt ( gem. § 651 h BGB ).

8.3.
Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Eigentümer/Vermieter aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Gast/Kunde gegenüber Firma Wego als Bevollmächtigtem des Eigentümers/ Vermieters innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag schriftlich geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. Ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren sämtliche Ansprüche in einem Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Firma Wego die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Haftung

9.1.
Firma Wego haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

9.2.
Firma Wego haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sachschäden oder Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Haustiere durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. Firma Wego haftet ebenfalls nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt ( vgl. auch § 7.1. und 7.2. ).

9.3.
Für die Benutzung von Extras außerhalb der Wohnung – wie Aufzug, Schwimmbad, öffentliche Liegeterrasse etc. – kann keine Gewähr übernommen werden. Das Nichtfunktionieren oder die Nichtbenutzung dieser Extras berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Minderung des Mietpreises, es sei denn, bestimmte Extras wurden als Sonderleistung vertraglich und in schriftlicher Form festgelegt bzw. zugesagt.

10. Mietverhältnis / Pflichten und Haftung des Mieters / Hinweise zum Aufenthalt

10.1.
Die Kunden sind verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, nur im vertraglichen Umfang und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Hausordnung zu nutzen. Ebenfalls darf die angemeldete Personenzahl nicht überschritten werden ( in diesem Sinne gelten auch Kleinkinder als Personen, wobei hier in beschränktem Maße Überschreitungen möglich, allerdings mit Firma Wego abzustimmen sind . Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam ( Eltern/Tierhalter haften für ihre Kinder bzw. Haustiere ). Bei Verstoß ist Firma Wego berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Räumung des Mietobjektes zu verlangen, ohne dass hierdurch eine Erstattungspflicht gegenüber dem Kunden/Gast entsteht. Der Kunde/Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die in den jeweiligen Ferienobjekten aushängenden oder ausliegenden Hausordnungen ergänzender Bestandteil der vorstehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

10.2.
Der in der Objektbeschreibung ausgewiesene Wochenmietpreis beinhaltet sämtliche ( obligatorischen ) Nebenleistungen, wie Heizung, Gas, Strom, Wasser, Endreinigung etc.. Dies gilt genauso für abweichend dazu vereinbarte Sonderpreise. Leistungen, deren Inanspruchnahme dem Kunden freigestellt sind ( z.B. Wäscheservice, Kinderbetten und -Stühle, Fahrradverleih – vgl. hierzu auch § 1.5. und 10.4. ), sind hier – ebenso wie der ortsübliche Gästebeitrag – nicht enthalten. Zu diesen zusätzlichen Leistungen hat sich der Kunde in seinem Buchung Schreiben bzw. in der den Buchungsunterlagen beiliegenden Rückantwort zu erklären. Will er diese Leistungen in Anspruch nehmen, verpflichtet sich Firma Wego, diese zu den in der Objektbeschreibung ausgewiesenen Preisen zu erbringen. Die Kosten für zusätzliche Leistungen ( z.B. Wäschepakete, Gepäcktransfer, Fahrradausleihe etc. ) sind bei Anreise und der Schlüsselübergabe im Büro von Firma Wego zu begleichen. Die obligatorische Nachreinigung wird im Auftrag der jeweiligen Eigentümers durch Firma Wego durchgeführt, kann also nicht durch den Feriengast in Eigenleistung vorgenommen werden.

10.3.
Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, eventuell verursachte Schäden Firma Wego sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung ist Firma Wego berechtigt, Folgeschäden geltend zu machen. Insbesondere haftet der Kunde/Mieter für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so können sich die Kosten entsprechend erhöhen.

10.4.
Sofern nicht anders angegeben, sind die Ferienwohnungen grundsätzlich nicht mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Firma Wego bietet jedoch auf Wunsch einen Wäscheservice ( Bettwäsche ) und zusätzliche Einrichtungsgegenstände ( z.B. Kinderbetten und –Stühle ) an.

10.5.
An- und Abreise : Der Feriengast ist verpflichtet, die geplante Ankunftszeit mitzuteilen, um die Schlüsselübergabe durch Firma Wego sicherzustellen. Das gebuchte Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Bei Abreise ist die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen : Abziehen der Bettwäsche, Entleeren von Mülleimer und Papierkörben, Reinigung von Kleininventar, Geschirr und Umräumen desselben in die hierfür vorgesehenen Schränke.

10.6.
Haustiere : Das Mitbringen von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn dies laut der jeweiligen Objektbeschreibung grundsätzlich möglich ist und bei Buchung vereinbart ( auf Anfrage ), sowie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt wird. Der Gast ist verpflichtet, das Mitbringen von Haustieren bis  maximal 35cm mitzuteilen.

11. Preisänderungen

11.1.
Firma Wego ist zu Preiserhöhungen nach Vertrags Abschluß nur berechtigt, wenn diese aufgrund behördlicher Anordnung, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe oder Änderungen des MwSt.–Satzes notwendig werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn bei dem Buchungsvorgang versehentlich falsche bzw. zu niedrige Mietpreise mitgeteilt wurden ( vgl. auch § 12.1.).

11.2.
Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhung bei Firma Wego per Einschreiben geltend gemacht werden. Im Falle des Rücktritts wegen Preiserhöhung fällt eine Stornogebühr i.H.v. 40,00 EUR an.

12. Allgemeine Bestimmungen / Schlussbestimmungen

12.1.
Die Angebote der Firma Wego werden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Für alle über die eigentliche Vermittlung hinausgehenden Auskünfte und Beschreibungen kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Daten und vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform ( mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen ) und beziehen sich jeweils auf den Sachstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Nachträglich eintretende Veränderungen, die von Firma Wego nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche.

12.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

12.3.
Der Gast kann von Firma Wego nur an deren Sitz verklagen, Gerichtsstand ist Nordenham.

12.4.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter und der von diesem bevollmächtigten Firma Wego und Kunden/Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.5.
Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter kann Rechte gegenüber den jeweiligen Eigentümern/Vermietern aus einem von Firma Wego bestätigten Mietvertrag erst dann herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und auf einem der von Firma Wego geführten Konten eingegangen sind.

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